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   BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92   

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BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92 (https://dejure.org/1993,2039)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1993 - 1 D 60.92 (https://dejure.org/1993,2039)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1993 - 1 D 60.92 (https://dejure.org/1993,2039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme - Berufung - Beschränkung - Disziplinarmaß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 36
  • NVwZ-RR 1994, 681
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Belohnungen und Geschenke sind alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten unmittelbar oder mittelbar gewährt werden, und auf die kein Anspruch besteht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteile vom 02.11.1993 - 1 D 60.92 -, BVerwGE 103, 36, und vom 09.11.1999 - 1 D 76.97 -, BVerwGE 111, 35).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Die Zuwendung von Sachwerten ist dann als Geschenk anzusehen, wenn eine gleichwertige Gegenleistung seitens des Beamten nicht erfolgt (Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - (BVerwGE 103, 36 = BVerwG DokBer B 1994, 37 = DÖD 1994, 92 = NVwZ-RR 1994, 681 = IÖD 1994, 102) m.w.N.).

    Nicht notwendig ist, daß sich der Gebende durch eine bestimmte, bereits vorgenommene oder in Zukunft zu erwartende Amtshandlung zu der Schenkung hat bestimmen lassen; es reicht vielmehr aus, wenn allgemein das von dem Beamten wahrgenommene Amt für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr, z.B. Urteil vom 2. November 1993 a.a.O. m.w.N.).

    Gerade durch diese besondere Kombination von Erschwerungsgründen unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von der Fallkonstellation im Senatsurteil vom 2. November 1993 a.a.O., in dem nur eine Degradierung ausgesprochen worden ist.

  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Belohnungen oder Geschenke sind danach alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Soldaten oder Zivildienstleistenden unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG bzw. dem inhaltsgleichen § 70 BBG, u.a. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - [BVerwGE 73, 71, 73], vom 2. Juni 1981 - BVerwG 1 WD 22.80 - [BVerwGE 73, 194, 196] und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - [DÖD 1994, 92]).

    Ein erforderlicher Zusammenhang besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung - etwa im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB - ankommt (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG und der inhaltsgleichen Vorschrift des § 70 BBG, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - [aaO. ] und vom 2. November 1992 - BVerwG 1 D 60.92 - [aaO. ]).

    Maßgebend ist die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils, wenn nach den Umständen des Einzelfalls sich der Geber davon leiten läßt, daß der Bedienstete dienstlich tätig wird oder geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - [aaO. ] und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - [aaO. ]).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Belohnungen und Geschenke jedenfalls alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten - von anderer Seite als vom Dienstherrn selbst - unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (BVerwGE 73, 71 ; 103, 36 ; 100, 172 ; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).

    Der nach dem Gesetz erforderliche Zusammenhang zwischen der Amtsführung und der Vorteilsgewährung besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung ankommt (stRspr; u.a. BVerwGE 103, 36 ; 100, 172 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme

    Vielmehr kann die Höchstmaßnahme auch aus anderen im Einzelfall vorliegenden Erschwerungsgründen in Betracht kommen (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1 = DokBer B 1997, 147 = DÖD 1997, 108 = IÖD 1997, 127; vgl. auch Urteile vom 30. November 1994 - BVerwG 1 D 15.95 - und vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - BVerwGE 103, 36-43 = DokBer B 1994, 37-42 = DÖD 1994, 92 = NVwZ-RR 1994, 681-682 = ÖD 1994, 102-104).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 26.94

    Feststellung einer zustimmungsfreien Annahme der Erbschaft - Verpflichtung zur

    Belohnungen oder Geschenke sind danach alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Soldaten oder Zivildienstleistenden unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG bzw. dem inhaltsgleichen § 70 BBG, u.a. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - <BVerwGE 73, 71, 73> [BVerwG 07.10.1980 - 1 D 64/79] , vom 2. Juni 1981 - BVerwG 1 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194, 196> [BVerwG 02.06.1981 - 2 WD 22/80] und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - ).

    Ein erforderlicher Zusammenhang besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung - etwa im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB - ankommt (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG und der inhaltsgleichen Vorschrift des § 70 BBG, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - und vom 2. November 1992 - BVerwG 1 D 60.92 - ).

    Maßgebend ist die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils, wenn nach den Umständen des Einzelfalls sich der Geber davon leiten läßt, daß der Bedienstete dienstlich tätig wird oder geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - ).

  • BVerwG, 22.10.1996 - 1 D 76.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei ungenehmigter Annahme von Geschenken

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - <BVerwGE 103, 36 = DokBer B 1994, 37 = DÖD 1994, 92 = NVwZ-RR 1994, 681 = IÖD 1994, 102> sowie Urteile vom 7. Oktober 1980 und 11. März 1981, jeweils a.a.O. m.w.N.) richtet sich im Falle der Bestechlichkeit oder der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in bezug auf das Amt die Einstufung des Dienstvergehens nach den Umständen des Einzelfalls.

    Die besonders hohe Hemmschwelle gegenüber der Annahme baren Geldes ist dadurch jedoch noch nicht überschritten (vgl. zum ähnlichen Fall eines "preisgünstigen" Ankaufs eines Personenkraftwagens, Urteil vom 2. November 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2003 - 1 D 14.02

    Technische Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes; Vorteilsannahme in Form

    Aber auch wenn andere gewichtige Erschwerungsgründe vorliegen (c), kann je nach Lage des Einzelfalls die Höchstmaßnahme in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 1 D 28.95 Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1; vgl. auch Urteile vom 2. November 1993 BVerwG 1 D 60.92 BVerwG 103, 36, und vom 24. Juni 1998 BVerwG 1 D 23.97 BVerwGE 113, 229).

    Der Senat hat sich auch durch höhere Vorteile als die hier nach Maßgabe der Rechnungen mit 734, 60 DM (im Falle des Beamten ..., zuzüglich eines Abendessens für ihn) bzw. 968, 90 DM (im Falle des Beamten ..., zuzüglich eines Abendessens für ihn und seine Ehefrau) anzusetzenden Zuwendungen nicht veranlasst gesehen, über eine Degradierung hinauszugehen (Urteil vom 2. November 1993 BVerwG 1 D 60.92 a.a.O.), insbesondere wenn es wesentlich um vergängliche Vergnügungen ging (Urteil vom 11. Oktober 1995 BVerwG 1 D 15.95 ).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 67.93

    Disziplinarrecht - Einleitungsbefugnis - Verfassungstreue - Verstoß

    Nicht notwendig ist, daß sich der Gebende durch eine bestimmte, bereits vorgenommene oder in Zukunft zu erwartende Amtshandlung zu der Schenkung hat bestimmen lassen; es reicht vielmehr aus, wenn allgemein das von dem Beamten wahrgenommene Amt für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr z.B. Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - - m.w.N.).

    Das schließt in derartigen Fällen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses grundsätzlich aus (stRspr, z.B. Urteil vom 2. November 1993, a.a.O; Urteil vom 12. Juni 1990 - BVerwG 1 D 49.89 - m.w.N.).

  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 13.97

    Beamtenrecht - Berücksichtigung nicht getilgter Vorstrafen im

    Der Senat sieht bei einer auf § 4 Abs. 2 BDO gestützten Verfahrenseinstellung das Rechtsmittel als unbeschränkt an (Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - BVerwGE 103, 36 [BVerwG 02.11.1993 - 1 D 60/92]).

    In einem solchen Fall kann die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts nur unbeschränkt erfolgen, weil er sich im Ergebnis gegen die Annahme eines dem Verfahren entgegenstehenden Prozeßhindernisses wendet, unabhängig davon, daß sich das Rechtsmittel gegen die das Verfolgungsverbot rechtfertigenden Erwägungen des Bundesdisziplinargerichts über die Höhe der an sich verwirkten Maßnahme richtet (Urteil vom 2. November 1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09

    Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu

  • VG Wiesbaden, 17.02.2009 - 28 K 43/08

    Disziplinarklage auf Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst

  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

  • BVerwG, 25.02.1997 - 1 D 22.96

    Dienstvergehen in Gestalt einer Eigentumsverschaffung an einem Wohnhaus unter

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99

    Dienstvergehen eines Beamten wegen der Annahme mehrerer privater Vorteile in

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 D 12.94

    Umfang der Rechte und Pflichten eines Beamten des höheren Dienstes bei der

  • BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95

    Geltendmachung von Übernachtungsgeld und Trennungsreisegeld trotz täglicher

  • BVerwG, 24.01.1996 - 1 D 38.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten der Deutschen PostAG,

  • OVG Sachsen, 26.02.2003 - D 6 B 221/01

    Zulässigkeit der Berufung trotz unzulässiger Berufungsbeschränkung;

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 D 53.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbamten der Post - Unterschlagung von

  • BVerwG, 31.01.1997 - 2 DW 3.96

    Beamtenrecht: Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 5.96

    Dienstvergehen eines in den Ruhestand versetzten Bahnbeamten - Kürzung des

  • BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93

    Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 D 38.93

    Urkundenfälschung eines Beamten durch Abänderung des Geldbetrages auf einem

  • BVerwG, 06.10.1994 - 1 D 27.94

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflichten zur Beachtung dienstlicher Anordnungen,

  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 7.98

    Pflichtwidrige Verknüpfung dienstlicher und privater Interessen zu eigennützigen

  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 16a D 05.2710
  • DH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

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